Allgemeine Bemerkung Nr. 18 des UNO-Ausschusses für Sozialrechte (2006) zum Recht auf Arbeit
Die Allgemeine Bemerkung (General Comment) Nr. 18 konkretisiert Art. 6 des UNO-Pakts I zum Recht auf Arbeit. Sie definiert das Recht auf Arbeit als Zugang zu frei gewählter, sicherer, fairer Beschäftigung. Staaten sollen aktive Arbeitsmarktpolitik betreiben, Diskriminierung verhindern und menschenwürdige Arbeit für alle fördern – auch für benachteiligte Gruppen.
Weitere Artikel
Lade…